Reglungen für alle Mitglieder
§ 1 Unter dem Begriff Leitungsperson versteht man eine Person, welche führungstechnische, organisatorische, personaltechnische und führende Aufgaben unternimmt
§ 1.1 Auch andere technische und administrative Rechte, Pflichten und Aufgaben sind damit eingebunden, die zusätzlich zu den Stammpflichten auch andere Aufgaben übernehmen können, solange sie in ihrem Zuständigkeitsbereich bleiben und somit nicht massiv in andere Bereiche eingreifen.
§ 2 In das Aufgabengebiet der Leitungspersonen können außerdem Organisation, Planung, Zielsetzung, Entscheidung, Koordination, Information, Mitarbeiterbewertung und Kontrolle fallen.
§ 3 Mitglieder in der Leitungsebene haben besondere Privilegien und Rechte welche für den Zweck der oben genannten Aufgaben dienen.
§ 3.1 Alle Mitglieder in der Leitungsebene haben durch ihre repräsentative Funktion ein kompetentes, freundliches und bestimmtes Auftreten gegenüber Gesprächspartner im (supporttechnischen) Bereich an den Tag zu legen.
§ 3.1.1 Das bezieht sich automatisch auf alle Bereich welche mit der öffentlichen Meinung zu der Replay Gaming Community in Kontakt stehen.
§ 4 Grundsätzliche Regeln welche die Community durchlaufen, zu welchen Beleidigungen, Trolling, Lügen, Verstöße gegen jeden Bereich des öffentlichen Rechtes (insb. das StGB) und Respektlosigkeit gehört, sind verboten.
§ 5 Leitungspersonen haben in Gesprächen sachlich zu bleiben.
§ 6 Leitungspersonen müssen jede Art von Fällen, d.h vor allem Supportfällen, sachgerecht, kompetent und regelbezogen bearbeiten.
§ 6.1 Leitungspersonen müssen alles in ihrer Macht stehende tun um einen Supportfall komplett abzuarbeiten.
§ 6.2 Bei einer Situation, die das Wissen, die Erfahrung oder die Kompetenz einer Leitungsperson übersteigt, hat die Leitungsperson sich auf schnellstmöglichem Wege an eine in der Hierarchie höherstehende Person zu wenden.
§ 6.3 Die Verantwortung wird dann auf die höherstehende Person übertragen. Sollte die höherstehende Person jedoch die Leitungsperson zu Rate ziehen ist sie in der Situation zumindest mitverantwortlich und kann bei Komplikationen zur Rechenschaft gezogen werden.
§ 6.4 Kein Fall oder Support darf von einer Leitungsperson aufgrund von Religion, persönlicher Ausrichtung oder Problemen, äußerlichen Merkmalen oder ähnlichem abgelehnt werden.
§ 6.4.1 Gründe für eine Ablehnung wären folgende:
verfehltes Aufgabengebiet
persönliche Beleidigung oder Drohungen gegenüber der Leitungsperson
bearbeiten eines anderen Falles/Supports oder ein zu hohes Arbeitsniveau
§ 6.4.2 Jeder Support oder Fall muss mit einer abschließenden mündlichen oder schriftlichen Stellungsnahme mit ggf. einem Regelparagraphen abgeschloßen werden .
§ 6.6 Beiträge müssen mit einer anständigen und verständlichen Begründung gelöscht werden. Endgültiges Löschen ist nur dem Owner vorbehalten.
§ 6.7 Mitglieder der Leitungsebene haben aufgrund ihrer Wichtigkeit innerhalb der Community, und im speziellen auf den Mediaservern, ein besonders hohes Maß an Aktivität zu zeigen.
§ 6.8 Die Ownerschaft darf jederzeit Strikes aussprechen. Diese können bei Bedarf auch von anderen Communityleitungsmitgliedern ausgesprochen werden, jedoch müssen diese mit mindestens einem Mitglied der Ownerschaft mündlich oder schriftlich abgesprochen werden.
§ 6.8.1 Nach drei Strikes erhält die betroffene Person einen Ausschluss aus ihrer Leitungsposition.
§ 6.8.2 Wenn eine Person multiple Leitungsränge besitzt, kann im Ausnahmefall auch für alle Leitungsränge ein oder mehrere Strikes ausgesprochen werden.
§ 6.9 Alle vergebenen Strikes müssen ordnungsgemäß im Strikedokument ( RE: Leitungsebene Teamliste ) eingetragen werden.
§ 6.10 Bei besonderen Fällen können Leitungspersonen auch von der Community ausgeschlossen werden.
§ 6.10.1 Erhaltene Strikes können folgendermaßen wieder entfernt werden wenn nach der Vergabe des Strikes drei (3) Monate vergangen sind. In dem dreimonatigen Zeitraum darf weder ein weiterer Strike ausgesprochen noch darf es eine mündliche Verwarnung gegeben haben.
§ 6.11 Als zusätzliche oder gesonderte Sanktion dürfen eine oder mehrere mündliche Verwarnungen vergeben werden.
§ 6.11.1 Nach dem Erhalt der zweiten mündlichen Verwarnung, wird dem Betroffenem automatisch ein Strike zugeteilt.
§ 7 Bei sicherheitstechnischen Bedenken seitens der Ownerschaft können Mitglieder der Leitungsebene von ihren Rechten und Rängen ausgeschlossen werden. Die Sperrung muss nicht begründet werden und ist zeitlich unbegrenzt.
§ 8 Der Ehrenmitglied darf nur ehemaligen Leitungsmitgliedern der Future oder Replay Gaming zugeteilt werden, die in ihrer Dienstzeit besonders herausragende Taten geleistet haben, die mindestens diese Anforderungen entsprechen:
Leitung und Aufbau von Gameservern mit mindestens 20 aktiven Spielern (täglich, im Durchschnitt) oder 50 neu gewonnene Mediaservermitglieder.
Bereicherung der Community durch besondere Dienstleistungen und Hilfe bei allgemeinen Projekten innerhalb der Community.
§ 9 Alle Informationen und Nachrichten jeglicher Art und Natur, welche in privaten Gruppen, Leitungs- und Ownerschaftsbesprechungen und via Kommunikationsmedien (insb. What´sApp) geteilt, vervielfältigt oder weitergeleitet werden, sind geheim zu behandeln. Diese Gruppen und Kontakte müssen im Zusammenhang mit der Leitungsebene der Replay Gaming stehen.
§ 9.1 Informationen jeglicher Art und Natur dürfen nicht ohne Einverständnis eines Mitgliedes der Ownerschaft mit Dritten geteilt werden.
§ 9.2 Ausnahmen bilden hier Informationen, die allgemeingültig zur Veröffentlichung freigegeben wurden.
§ 10 Leitungspersonen dürfen nicht simultan bei anderen Communities, Clans, etc. als Leitungsmitglied fungieren.
§ 10.1 Unter Leitungsmitglied sind sämtliche Posten benannt in welcher Leitungsaufgaben erfüllt werden. Dazu zählen bspw. Rollen wie Eventteamleitung, Admin, Superadmin, Headadmin, Teamleitung, Stllv. Serverleitung bis Owner.
§ 10.2 Nicht repräsentative Postenbesetzungen (z.B. Supporter, Moderator) sind gestattet.
§ 10.3 Das Abwerben von Teammitgliedern von Replay-Gaming.net aus jeglichen Abteilungen (Discord, Teamspeak, Gameserver, Developing, ...) ist strengstens untersagt.
Regelungen für die Serverleitungen
§ 1 Alle folgenden Regeln gelten für Stellvertretende Serverleiter und Serverleiter.
§ 2 Das Aufgabengebiet der Ränge umfasst rein den zu leitenden Server.
§ 3 Die beiden Rang innehabenden haben folgende Aufgaben: Organisation, Planung, Zielsetzung, Entscheidung, Koordination, Information, Mitarbeiterbewertung, Beförderungen & Degradierung und Kontrolle.
§ 4 Die beiden Rang innehabenden Personen müssen der Ownerschaft einen Serveraufbauplan geben, der nach der dort angegeben Zeit abgearbeitet werden muss.
§ 4.1 Der Serveraufbauplan muss von der Ownerschaft durchgesehen und akzeptiert werden bevor die Serverarbeiten beginnen können.
§ 4.2 Die beiden Rang innehabenden Personen können ihr Team selber wählen, jedoch muss dieses sich vorerst bewerben
§ 5 Zusätzliche Regeln, Pflichten oder Vorschriften können zwischen der Ownerschaft und den Serverleitern getroffen werden
§ 6 Der Serverleiter muss durch seine repräsentative Funktion als Paradebeispiel für einen vorbildlichen Spieler dienen.
§ 6.1 Er hat sich im besonderen Maße an das Regelwerk zu halten.
§ 7 Um den Posten des Serverleiters zu besetzen, muss der/die BewerberIn in ebendiesen Bereich im Team gewesen sein.
§ 8 Serverleiter sind nicht autorisiert, Bewerbungen die mithilfe externer Medien (bsp. Google-Docs Dokument) erstellt worden, zu bearbeiten.
§ 9 Das Serverleitungsteam steht in der besonderen Verantwortung für seinen Server. Vor dem endgültigen Release in eine Open-Beta ist eine Besichtigung der Ownerschaft oder der Leitungsebene dringend empfohlen. Server mit offensichtlichen Qualitätsmängeln dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Einschätzung der Qualität obliegt der Userschaft, der Leitungsebene sowie der Ownerschaft.
Regelungen Abstimmungen
§ 1 Bei Leitungsabstimmung besteht Anwesenheitspflicht. Abmeldungen sind gültig, wenn sie zu der vorgegebenen Uhrzeit schriftlich eingereicht werden.
§ 2 Abstimmungen dürfen öffentlich (via Chatsystem) oder geheim (via anonymes Abstimmungsprogram) stattfinden.
§ 2.1 Die Abstimmungseinstellung wird von dem Gesprächsleiter bestimmt.
§ 2.2 Falls ein Geprächsmitglied eine geheime Abstimmung fordert, muss diese durchgeführt werden.
§ 3 Problemfragen müssen nach folgendem Schema analysiert und mit einem begründeten schriftlichen Statement veröffentlicht werden.
Effizienz / Nutzen / Problemlösung
Finanzierbarkeit
Realisierbarkeit
Vorraussetzungen
Folgen
Rechtmäßigkeit
Demokratie
Gerechtigkeit
Gemeinwohl / Gemeininteresse
§ 3.1 Grundsätzlich müssen jegliche Probleme wie folgt behandelt werden:
Problem <-> Meinungsbild, Auseinandersetzung <-> Entscheidung <-> Vollzug der Entscheidung <-> Bewertung der Entscheidung <-> Individuelle und kollektive Reaktion <-> neue Fragestellung, neue Vorschläge
§ 3.2 Die Ownerschaft hat ein Vetorecht. Dieses kann zur Aufschiebung und einer Annullierung der Abstimmung führen.
§ 4 Benutzermeinungen müssen in besonderem Maße berücksichtigt werden.
§ 5 Leitungsbesprechungen jeglicher Art sind Pflichtveranstaltungen für jedes Leitungsungsmitglied, Ausnahme bildet hier der Owner.
§ 5.1 Besprechungsleiter ist der Ranghöchste.
§ 5.3 Nur schriftlich verewigte (bsp. What'sApp Gruppe) Abmeldungen mit Grund sind zulässig.
§ 5.3.1 Zu einer Abmeldung gehört immer eine Entschuldigung. Diese muss schriftlich dem Gesprächsleiter und einem Mitglied der Ownerschaft mitgeteilt werden.