Beiträge von Darth

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    Verordnungsbindung
    1. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der eine Uniform trägt erklärt sich bereit, die Verordnung ohne Ausnahme einzuhalten.
    2. Die Verordnung der Bundeswehr steht über den Verordnungen der Regimenter.
    3. Bei fehlenden Ordnungspunkten unterliegt es dem höchstrangigen Anwesenden oder anwesenden Generalstabmitgliedern zu entscheiden.


    Dienstgradverordnung
    Artikel 1 | Generalstab
    1. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist Oberbefehlshaber und wird vom Generalstab vertreten.
      1. Der Generalstab nimmt sich das Recht, sich über Ordnungspunkten der Bundeswehr Verordnung hinwegzusetzten, die nicht mit Menschenrecht, Strafrecht zu tun haben.
    2. Der Generalstab dient zur Vertretung des Generalinspekteurs und kann Aufgaben des Generals übernehmen, wenn diese vom General ihnen übertragen wird.
    3. Der Generalstab ist verpflichtet, Beschwerden gegen Offiziere oder Unteroffiziere wahrzunehmen und zu begutachten.
    Artikel 2 | Offiziere


    1. Alle Offiziere in der Position der Abteilungsleitung bilden den Offiziersstab der Bundeswehr.
    2. Sie haben das Recht, Soldaten*innen in ihre Abteilung auszubilden und aus ihrer Abteilung zu befördern, zu degradieren und zu entlassen.
      1. Jede Aktion muss Protokolliert und begründet sein und kann jederzeit vom Generalstab revidiert werden oder eingefordert.
    3. Offiziere können Mannschaftler aus der Bundeswehr suspendieren, sollten mehrere Verstöße gegen die Grundverordnung bestehen.
      1. Verstöße gegen die Grundverordnung muss von der Feldjägerabteilung festgestellt werden.
      2. Jede Suspendierung muss protokolliert werden und kann jederzeit vom Generalstab revidiert werden oder eingefordert.
    4. Offiziere des Dienstgrades Leutnant und höher tragen die Verantwortung, dass Rekruten eine vollständige Ausbildung erhalten.
      1. Sollte ein Rekrut von einem Unteroffizier oder niedriger Ausgebildet werden, muss dies Protokolliert werden.
    5. Offiziere dürfen sich das Recht nehmen, sollte keine Ausfahrspeere bestehen, den Stützpunkt verlassen zu dürfen.
    Artikel 3 | Unteroffiziere
    1. Jeder Soldat*in ist am dem Dienstgrad Unteroffizier berechtigt, befehle gegenüber niedrigeren Soldaten auszusprechen
      1. Jeder Unteroffizier ist eigen Verantwortlich für ihre ausgesprochenen Befehle und deren Schaden der verursacht wird.
      2. Jeder Befehl eines Unteroffizieres darf nicht dem Befehl eines Offizieres oder des Generalstabs widersprechen.
    1. Jeder Unteroffizier kann die Führung für bestimmte Aufgaben übernehmen.
      1. Dabei zählt die Truppführung, Versammlungsführung oder die Fachspezialisierung.
    Artikel 4 | Bundeswehr


    1. Jeder Soldat muss den Befehl eines Unteroffizieres oder höher ausführen.
      1. Jeder Befehl der gegen die Grundverordnung der Bundeswehr verstößt, darf sofortig missachtet werden und muss dem nächsten Offizier gemeldet werden.
      2. Jeder Befehl der gegen die Menschlichkeit spricht darf missachtet werden und muss dem nächsten Offizier gemeldet werden.
      3. Jeder Befehl der vom höchsten Offizier stammt und gegen die Grundverordnung der Bundeswehr spricht, muss Protokolliert werden und muss den Generalstab eingereicht werden.
    2. Jeder Soldat willigt ein, bei Missachtung der Grundverordnung der Bundeswehr, seine Busse zu tragen.


    Grundordnung


    Artikel 1 | Verhalten
    1. Jeder Soldat verpflichtet sich, keinen seiner Kammeraden mit jeglicher Art von Verletzung zu schaden.
      1. Jeder Soldat willigt ein, im Falle der Selbstverteidigung die Mindest notwendige Form von Verletzung seinem Kammeraden anzutun.
    2. Jeder Soldat verpflichtet sich, vor einem Soldaten mit dem Dienstgrad Leutnant Respekt durch salutieren zu zeigen.
    3. Jeder Soldat darf nicht außerhalb des Stützpunktes salutieren.
    4. Jeder Soldat darf nicht in Gegenwart von Zivilisten oder vom Feind den Dienstgrad anderer Preis geben.
    5. Jeder Soldat hat die Pflicht, in vorgeschriebener Uniform zu erscheinen.
      1. Abteilungsleiter regulieren die Vorschriften in Abstimmung mit der vorgeschrieben Kleidungsmöglichkeit.
    6. Jeder Soldat darf im Falle eines Rechtlichen Anliegens als Verteidigung eines anderen Kammeraden diesen.
      1. Jeder Soldat muss den Dienstgrad eines Korporals tragen.
      2. Der Generalstab nimmt sich das Recht, einen Soldaten als Verteidigung abzuberufen oder auszutauschen.
    7. Jeder Soldat verpflichtet sich, Höflichkeit und Respekt gegenüber jedem Soldaten zu zeigen.
    Artikel 2 | Versammlungsordnung


    1. Jeder Soldat hat in Reih und Glied mit entsprechenden Abstand vor dem Podest zu stehen.
    2. Jeder Soldat der die Versammlung frühzeitig verlässt ohne Absprache darf sanktioniert werden.
    3. Das Feldjägerregiment und Personenschützer sind während der Versammlung für die Absicherung zuständig.
    4. Jeder Soldat der nicht zur Versammlung erscheinen kann, muss sich selbstständig per Funk abmelden.
    5. Jeder Soldat hat bei beginn einer Versammlung Respekt durch salutieren zu zeigen, bis der Versammlungsleitende oder der Generalstab zum rühren auffordert.
    6. Bei Versammlungen hat der Versammlungsleitende oder der Generalstab das Wort.
    7. Jeder Soldat der eine Bemerkung oder das Wort ergreifen möchte, muss dieses einfordern.
      1. Jeder Soldat der Zwischenrufe durchführt darf sanktioniert werden.
    Artikel 3 | Stützpunkt


    1. Jeder Soldat, der ihm nicht zugesprochenen Bereiche betritt, darf sofortig sanktioniert werden.
    2. Die Feldjäger oder Sanitäter haben in ihren Gebäuden das verweisungsrecht.
      1. Mitglieder des Generalstabes dürfen sich darüber hinwegsetzten.
    3. Das Aufnehmen von Foto oder Videomaterial ist untersagt.
      1. Ausnahmen werden nur von Feldjägern oder Mitgliedern des Generlstabs gedulded.
    4. Fahrzeuge, die nicht verwendet werden, müssen in Garagen eingeparkt werden.
    5. Innerhalb des Stützpunktes gilt die STVO.
      1. Das Fortbewegen mit Fahrzeugen ist innerhalb der Basis nur mit Tempo 10 erlaubt.
      2. Im Falle eines Notfalles darf dieses Schritttempo überschritten werden.
    6. Jeder Soldat, der den Stützpunkt verlassen möchte, muss dies bei einem Kammeraden mit dem Dienstgrad Leutnant anfragen.
    7. Jeder Soldat, der seine Ausrüstung fälschlich verwendet, kann mit sofortiger Wirkung suspendiert werden.
    Artikel 4 | Luftraum


    1. Der Luftraum über dem Stützpunkt der Bundeswehr ist Sperrgebiet für zivile Flugobjekte.
    2. Das Starten mit Flugobjekten ist nur dem Kampfhubschrauber Regiment vorgesehen.
    3. Das Starten eines Flugobjektes muss von einem Feldwebel gestattet werden.
    4. Das Landen mit Flugobjekten ist nur auf dafür vorgesehen Plätzen gestattet.
      1. Im Falle eines Notfalles darf dies missachtet werden.
    5. Startverbote können von Mitgliedern der Feldjäger ausgesprochen werden.
    Artikel 5 | Artilleriegerät


    1. Artillerie darf nur von vorgesehenen Besatzungen verwendet werden.
    2. Panzerfahrzeuge darf nur von der Panzerdivision gefahren werden.
      1. Bei übernahme von Feindlichem Panzergerät muss ein Mitglied der Panzerbesatzung teilnehmen, um den Feindpanzer zu fahren.
    3. Das verwenden der Maschinengewehre darf jeder Soldat übernehmen.
    Artikel 6 | Stützpunktwache


    1. Zivilisten, die sich dem Stützpunkt nähern, müssen sich friedlich erkennen, indem diese ihre Hände in die Luft heben.
    2. Zivilisten müssen darauf hingewiesen werden, dass diese genügend Sicherheitsabstand einhalten müssen.
    3. Der Stützpunkt muss zu jeder Zeit geschützt werden.
    4. Bei Eintritt in die Basis muss geprüft werden, dass jedes Mitglied eines Verbandes zur Bundeswehr gehört.
    5. Am Tor sowie in Schutztürmen muss eine Maschinenpistole oder ein Gewehr gehalten werden.
    6. Am Tor sowie in Schutztürmen werden keine Dienstgrade genannt sowie wird nicht salutiert.
    7. Die Feldjäger und Mitglieder des Offizierstabs sind verantwortlich für eine funktionierende Wache.
    8. Soldaten dürfen beim Leiter der Wache einen Austausch anfordern.
    9. Bei einer Versammlung muss das Tor von mindestens zwei Feldjägern oder Soldaten besetzt sein.


    Abteilungsordnung
    Artikel 1 | Gebirgsjäger
    Artikel 2 | 10. Panzerdivision
    Artikel 3 | 2. Sanitätsregiment
    1. Es werden keine Informationen von Patienten weitergegeben.
      1. Akten werden an dem Basiskommandanten zur Verfügung gestellt.
    2. Es wird nach schwere der Verletzung und nicht nach Rang behandelt.
    3. Es werden keine Medikamente verabreicht, worauf der Patient allergisch reagieren könnte.
    4. Der Patient wird nicht behandelt, wenn dieser sich weigert.
    5. Ein BTM muss von der stationierten Ärztlichen Offizier abgesegnet werden.
    Artikel 4 | 8. Gebirgspionierbattalon
    Artikel 5 | 2. Feldjägerregiment
    Artikel 6 | 36. Kampfhubschrauberregiment
    Artikel 7 | Kommando Spezialkräfte


    Erweiterte Verordnungen
    Artikel 1 | Hundeführer
    1. Jeder Soldat ist berechtigt, einen Hund ab dem Dienstgrad Korporal zu führen.
      1. Das führen von Hunden bedarf eine Protokollierte Erlaubnis
    2. Der Offiziersstab ist berechtigt, Soldaten das führen von Hunden zu verbieten.
      1. Der Generalstab nimmt sich das Recht, Führungsverbote zu revidieren.
      2. Jedes Führungsverbot muss Protokolliert werden.
    Artikel 2 | Personenschutz
    1. Jeder Soldat, der die Personenschutz Aufgabe erfüllt, muss die Aufgaben seines Regiments vorziehen.
      1. Ausnahmen gelten bei Personenschutz bei Generalstabmitgliedern
    2. Personenschützer müssen nur Befehle ihrer Schutzperson annehmen.
      1. Ausnahmen gelten, wenn der Befehlsgeber einen höheren Dienstgrad als die Schutzperson hat, oder ein Feldjäger mit rechtlicher Begründung einen Befehlt erteilt.
    3. Personenschützer übernehmen die Zugangsfreigabe der Schutzperson.
    4. Personenschutz darf erst einem Soldaten ab dem Dienstgrad Feldwebel angefordert werden.
    Artikel 3 | Suspendierung
    1. Jedes Mitglied des Offizierstabes darf eine Suspendierung anordnen.
      1. Jede Suspendierung darf Maximal drei Tage gelten.
      2. Jede Suspendierung muss Protokolliert werden.
      3. Der Generalstab nimmt sich das Recht, eine längere Zeit anzuordnen oder Suspendierungen zu revidieren.
    2. Jeder Soldat, der trotz Suspendierung in den Dienst tritt, wird sofortig entlassen