Strg+V <- Was ist bei euch in der Zwischenablage drinne :)

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Bezug auf den oben genannten Vorwurf möchte ich folgende Punkte vorbringen:


    1. Unklare Gehwegkennzeichnung: Es war vor Ort nicht ersichtlich, dass es sich bei der Fläche, auf der ich gehalten habe, um einen Gehweg handelt. Gemäß § 39 Abs. 1 StVO müssen Verkehrsflächen eindeutig durch Beschilderungen und/oder Markierungen gekennzeichnet sein, damit Verkehrsteilnehmer sie klar erkennen können. In diesem Fall fehlen sowohl Schilder als auch klare bauliche Abgrenzungen (z. B. eine Bordsteinkante oder eindeutige Markierungen), die auf einen Gehweg hinweisen.



    2. Häufige Nutzung durch andere Fahrzeuge: Der Gehweg wird regelmäßig von anderen Fahrzeugen zum Parken genutzt. Dies zeigt, dass die Kennzeichnung so unklar ist, dass sie von vielen Verkehrsteilnehmern missverstanden wird. Diese Praxis verdeutlicht, dass die Fläche offensichtlich als Parkfläche wahrgenommen wird und nicht als Gehweg.



    3. Fehlendes Schild zur Gehwegkennzeichnung: An der betroffenen Stelle ist kein Verkehrsschild angebracht, welches das Parken auf dem Gehweg untersagt oder klarstellt, dass es sich hierbei um einen Gehweg handelt. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch das Schild 315 (Parkschild mit Autosymbol) erlaubt. Ein solches Schild fehlt hier vollständig.



    4. Bauliche Abgrenzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein eindeutig erkennbarer Gehweg, der durch Büsche und eine Abgrenzung zum Fahrradweg klar strukturiert ist. Dies führt dazu, dass Fußgänger fast ausschließlich diesen Gehweg nutzen, während die Fläche, auf der ich geparkt habe, praktisch nie von Fußgängern frequentiert wird.



    5. Widersprüchliche Verkehrsschilder: Im Bereich, in dem ich geparkt habe, befinden sich an einer kleinen Stelle Schilder für Halte- und Parkverbote. Dies wirft die Frage auf: Wenn die Fläche tatsächlich als Gehweg klassifiziert ist, warum sind solche Schilder nötig? Laut § 12 StVO darf man auf Gehwegen ohnehin nicht parken, es sei denn, dies ist explizit erlaubt. Das Vorhandensein dieser Schilder lässt vermuten, dass es sich nicht um einen Gehweg im rechtlichen Sinne handelt, sondern um eine unklare Verkehrsfläche.




    In ähnlichen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Gehwege und andere Flächen, die der Öffentlichkeit dienen, klar abgegrenzt und eindeutig ausgeschildert sein müssen, um Verwirrungen und Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zu verhindern. (Siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2024).


    Ich bitte daher um eine Überprüfung des Sachverhalts und die Einstellung des Verfahrens, da ich mich nach bestem Wissen und Gewissen verhalten habe und die örtlichen Gegebenheiten nicht als Gehweg erkannt werden konnten.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Mit freundlichen Grüßen,

    Leon Schlingell im Auftrag der Ownerschaft


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    Und sag: Die Wahrheit ist gekommen, und das Falsche geht dahin; das Falsche ist ja dazu bestimmt, dahinzugehen (17:81).


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