Foundation Regelwerk

  • In den nächsten Tagen wird ein Ein Regelwerk erscheinen was du im Standort darfst und was nicht Darfst. Dazu kommt ein Strafkatalog. Fals es Jetzt schon Fragen Gibt die Afis wird die Exekutive sein und der O5 rat die Legislative.

    Ebendfals nimmt die Ethik die Judikative


    Exekutive = Ausführende Gewalt

    Legislative = Gesetzgebende Gewalt

    Judikative = Ethik

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    Das folgende Schriftstück beinhaltet alle Rechtsprechenden Informationen innerhalb der Facility. Das nichteinhalten dieser kann von der Judikativen Gewalt und im nachhinein von der Exekutiven Gewalt geahndet werden.



    Foundation Grundgesetzbuch


    Geleitwort der Judikativen Gewalt



    Im Mittelpunkt der demokratischen Gewaltenteilung innerhalb der Facility steht die Sicherheit. Diese ist Bezugspunkt allen Handelns in unserem Gemeinwesen. Die Entscheidung, ihnen einen Platz in dieser wichtigen Einrichtung zu geben, soll auch nicht ohne Bedenken vollzogen worden sein. Das Handeln ihrerseits darf frei zu statten gehen, solange sie sich an die Grundgesetze der Foundation halten.



    ,,Der Staat ist um des Sicheren willens da, nicht die Sicherheit um des Staates willen”.

    Das Grundgesetz und seine Auslegung, die es in vielen Jahrzehnten durch die Rechtsprechung des █████████ Rates erfahren hat, macht es heute zu einer der stabilen Verfassungen überhaupt. Sorgen wir dafür, dass es so bleibt! Das geht nur im Wege des Rechtsprechenden Engagements. Jeder Mitarbeiter ist ermächtigt, daran teilzuhaben. Aber er muss sich selbst die Kraft schöpfen, diese Chance zum Wohle aller auch zu nutzen. Mit der Lektüre des Grundgesetzes fängt dies an. Mit dem Mitwirken geht es weiter.


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    Übersicht über die Artikel des Foundation Grundgesetztes*



    I. Die Grundrechte


    Art. 1 Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte

    Art. 2 Persönliche Freiheitsrechte

    Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetzt

    Art. 4 Freiheit der Meinung

    Art. 5 Ehe - Familie - Kinder

    Art. 6 Versammlungsfreiheit

    Art. 7 Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen

    Art. 8 Grundrechteverwirkung

    Art. 9 Einschränkung der Grundrechte - Rechtsweg


    II. Die Sicherheitslevel


    Art. 10 Zustehende Zugänge

    Art. 11 Geleit in besonderen Fällen

    Art. 12 Betreten in besonderen Fällen

    Art. 13 Wissensbeschränkung

    Art. 14 Wissensspeere

    Art. 15 Wissen in besonderen Fällen


    III. Der Klasse-D Trakt


    Art. 16 Betreten des D-Trakts

    Art. 17 Mitnahme des Klasse-D-Personals

    Art. 18 Rückschaffung des Klasse-D-Personals

    Art. 19 Speere der Zellen

    Art. 20 Speere des Traktes

    Art. 21 Einzelhaft

    Art. 22 Vernichtung des Klasse-D-Personals

    Art. 23 Versammlungen

    Art. 24 Durchsuchungen

    Art. 25 Schmuggel


    IV. Light Containment Zone


    Art. 26 Klasse-D-Personal Transfer

    Art. 27 Schusswaffen Nutzung

    Art. 28 Flure

    Art. 29 Containment Zellen

    Art. 30 Lagerraum

    Art. 31 Büros

    Art. 32 Sicherheitszone 1

    Art. 33 Sicherheitszone 2

    Art. 34 Archieve

    Art. 35 Labore


    V. Heavy Containment Zone


    Art. 36 Klasse-D-Personal Transfer

    Art. 37 Schusswaffen Nutzung

    Art. 38 Flure

    Art. 39 Containment Zellen

    Art. 40 Notwasserbecken

    Art. 41 Teslagates


    VI. Enterance Zone


    Art. 42 Klasse-D-Personal Transfer

    Art. 42 Schusswaffen Nutzung

    Art. 43 Flure

    Art. 44 Büros

    Art. 45 Gate


    VII. Die Rechtsprechung


    Art. 46 Organe der rechtsprechenden Gewalt

    Art. 47 Zuständigkeit des Ethikkommitees

    Art. 48 Selektionsgericht

    Art. 49 Richtliche Unabhängigkeit

    Art. 50 Rechtstellung der Richter - Richteranklage

    Art. 51 Konkrete Normenkntrolle

    Art. 52 Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten

    Art. 53 Grundrechte vor Gericht

    Art. 54 Freiheitsentziehung


    VIII. Verteidigungsfall


    Art. 55 Feststellung des Verteidigungsfalls

    Art. 56 Kommandogewalt der Sektionsleitungen

    Art. 57 Einsatzes der Nine - Tailed - Fox

    Art. 58 Notstandsbestimmungen

    Art. 59 Aufhebung außerordentlicher Maßnahmen

    Art. 60 ████████████


    IX. Technisches Equipment


    Art. 61 Rundfunks

    Art. 62 Funkgerät

    Art. 63 Diensthandy

    Art. 64 EMP


    I. Die Grundrechte


    Artikel 1

    [ Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte ]


    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Rechtsprechenden Gewalten.

    (2) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetztgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


    Artikel 2

    [ Persönliche Freiheitsrechte ]


    (1) Jeder hat das Recht auf die frei Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetzt verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur die Rechtsprechende Gewalt eingreifen.


    Artikel 3

    [ Gleichheit vor dem Gesetzt ]


    (1) Alle Mitarbeiter sind vor dem Gesetzt gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner religiösen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.


    Artikel 4
    [ Freiheit der Meinung ]


    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild in maßen zu äußern und sich aus beschränkten zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Wissensfreigabe wieder.


    Artikel 5

    [ Ehe - Familie - Kinder ]


    (1) Ehe und Familie stehen unter strikten Voraussetzungen der Foundation Ordnung.

    (2) Ehe darf nur außerhalb der Arbeitszeiten vollführt werden. Während der Dienstzeit darf keine Romantische Interaktion statt finden. Akten die die andere Person nichts angehen, dürfen dieser auch nicht erläutert werden.

    (3) Embryos müssen vor den ersten drei Monaten bei der Site Administration Angegeben werden. Sollte dieses als unangemessen gezählt werden, wird dieses sofortig von der Medizinischen Sektion "vernichtet".

    (4) Sollte ein Kind von der Site Administration zugelassen werden, wird die Freistellung erst eine Woche vor der Geburt gestattet. Das Kind wird dann von der Foundation großgezogen.


    Artikel 6

    [ Versammlungsfreiheit ]


    (1) Alle Mitarbeiter haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen ohne Anmeldung oder Erlaubnis kann jedes Mitglied das dort mitgewirkt hat, sofortig mit der Selektion bestraft werden.


    Artikel 7

    [ Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen ]


    (1) Im Falle eines Verteidigungsfalles oder vor dem Selektionsgereicht (Art.3) kann bei besonderem Falle eingeschränkt werden.

    (2) Gesetzte, wie der Verteidigung einschließlich Art. 60, können bestimmen, dass die Grundrechte ausnahmslos eingeschränkt werden.


    Artikel 8

    [ Grundrechteverwirkung ]


    Wer die Gesetzte verwendet zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ugr Ausmaß werden durch die Facility Administration so wie durch das Ethische Komitee ausgesprochen.


    Artikel 9

    [ Einschränkung von Grundrechten - Rechtsweg ]


    (1) 1Soweit nach diesem Grundgesetzt ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.



    II. Die Sicherheitslevel


    Artikel 10

    [ Zustehende Zugänge ]


    (1) Die Zugänglichen Räume und Ortschaften werden durch Keypads abgetrennt. Das betreten von Räumen für dich man nicht freigestellt ist, wird mit hohen Strafen geahndet.

    (2)






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